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Daunenbezeichnungen

Die EU 12934 Bezeichnungen für Federn und Daunen

Die Bezeichnungen der EN 12934 sollen die Bezeichnungen, unter denen Federn/Daunen verkauft werden, regeln. Sie sind die ersten und einzigen Bezeichnungsvorschriften, die von allen EU- und Efta-Staaten, sowie der Tschechischen Republik erarbeitet wurden

1. Begriff: „Neu“ bzw. Klasse I

Eine Füllung darf als "Neu", bzw. Klasse I oder mit beiden Begriffe zusammen, bezeichnet werden, wenn der Anteil der anderen Elemente (Daunenflug, Federnflug, wiederaufbereitete Federn und Daunen, Rückstände) bei Füllungen aus Wassergeflügel 5% nicht übersteigt und
erstmals verwendete Federn und Daunen benutzt werden.
Wenn der Begriff „neu“ fehlt oder der Begriff Klasse II in der Bezeichnung vorkommt, bedeutet dann schon, das es sich um alte, schon benutzte und wieder recylete
Federn und Daunen handelt.

2. Begriff „Rein“

„Rein“ bedeutet, dass hier eine Aussage über die verwendete Geflügelart gemacht wird, d.h.
ob die verwendeten Federn und Daunen von Enten oder Gänsen stammen.
z.B. reine Gänsedaune, Klasse I, 100% Daunen bedeutet, das ausschließlich Daunen von Gänsen verwendet werden, die neu sind (=Klasse I) und nur aus Daunen besteht (=100% Daunen)

3.Prozentuale Verteilung

Die prozentuale Verteilung gibt an, wie das gewichtsmäßige Verhältnis zwischen
Federn und Daunen in einer Füllung ist.
Grundsätzlich muss die Verteilung immer in Zehnerschritten zueinander sein, z.B. 80% Federn, 20% Daunen.
Die einzige Ausnahme von dieser Regel gibt es für das Mischungsverhältnis mit 85% Federn und 15% Daunen.